Informationen zur Abrechnung für ihre Behandlung
Ich rechne nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab.
Beihilfe: Die Versicherungen übernehmen fast ausschließlich nur einen geringen Teil der Kosten.
Gesetzlich Versicherte: Es gibt keine Grundlage für die Erstattung von Behandlungskosten bei Heilpraktikern durch die gesetzlichen Krankenkassen. Sie können jedoch eine private Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich abschließen. Bitte beachten Sie, dass jeder Versicherer unterschiedliche Leistungserstattungen anbietet.
Privat Versicherte: Die Privatversicherung behandelt die Abrechnung und Erstattung von Heilpraktikern unterschiedlich. Da der Heilpraktiker nicht berechtigt ist, Abrechnungen direkt mit der Krankenkasse vorzunehmen, und Sie für die Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung selbst verantwortlich sind, erkundigen Sie sich bitte vor der Behandlung, ob und in welcher Höhe Ihnen die Behandlung erstattet wird.
Der Patient muss in jedem dieser Fälle die Differenz, die nicht durch die Krankenkasse erstattet wird, selbst bezahlen.
- Erstanamnese / Erwachsene Dauer: ca. 2h EUR 180 - klassisch homöopathische Anamnese zur Durchführung des Vollständigen Krankenexamens mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen Homöopathie mit eingehender Untersuchung und Verordnung
- Erstanamnese / Kinder - bis 12 Jahren Dauer: Ca. 1,5h EUR 150
Homöopathische Folgekonsultationen
Dauer: bis 60 Minuten EUR 95
- Telefongespräch bis 10 Minuten EUR 20
- ab 10 Minuten nach Zeit 2€/min
Craniosacrale Osteopathie
Erwachsene, Kinder und Säuglinge bis 60 Minuten EUR 90 (wird nicht von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt)
Erwachsene ca. 60 min. EUR 90
Bei Terminausfall ohne Absage bis 24-Std. vorher berechne ich EUR 50
Günstige Zusatzversicherung für Heilpraktiker im Vergleich:
Wenn Sie in großen finanziellen Nöten sind, sprechen sie mich bitte an, wir werden eine Lösung für Sie finden.